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Regelsatz bei Überladung in Europa

Überladung ist kein Kavaliersdelikt. Man gefährdet nicht nur die Insassaen des eigenen Fahrzeugs, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Überladung führt zu einer Änderung des Fahrverhaltens, besonders bei Fronttrieblern. In extremen Fällen kann sogar die Tragfähigkeit von Reifen und Achse leiden. Wer mit einem überladenen Fahrzeug einen Unfall verursacht, verliert mitunter seinen Versicherungsschutz.

Sind die Regelsätze bei Überschreitung der Überladung für Deutschland noch vielen Fahrzeugführern bekannt, ranken sich um die Bußgelder in anderen europäischen Ländern nicht selten Müten und Unwahrheiten. Wer in Deutschland oder im Ausland mit einem überladenen Fahrzeug erwischt wird, kann mit folgenden Bußgeldern rechnen (Angaben ohne Gewär, teilweise unterliegt die Beurteilung auch den Beamten vor Ort und richtet sich nach dem Umfang des Delikts):

Belgien

bis 2 % Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse bzw. bis 5 % Überschreitung der Achslasten.

110 Euro-330 Euro, bei gerichtlicher Entscheidung bis 4.000 Euro Strafe möglich.

Dänemark

Kfz mit zGG bis 3,5 t je Prozent Überladung:

  • Fahrer: 10 Euro
  • Halter: 20 Euro

je % Überschreitung der zul. Gesamtmasse

Kfz mit zGG über 3,5 t je Prozent Überladung:

  • Fahrer: 20 Euro
  • Halter: 50 Euro

je % Überschreitung der zul. Gesamtmasse

Deutschland

Kfz mit zGG bis 7,5 t:

  • mehr als 5 Prozent: 10 Euro
  • mehr als 10 Prozent: 30 Euro
  • mehr als 15 Prozent: 35 Euro
  • mehr als 20 Prozent: 95 Euro + 1 Punkt
  • mehr als 25 Prozent: 140 Euro + 1 Punkt
  • mehr als 30 Prozent: 235 Euro + 1 Punkt

Frankreich

135 Euro - 750 Euro keine feste Staffelung

Bei mehr als 5 % über zGG erfolgt Weiterfahrt erst nach Ablastung, bei mehr als 20 %
über zGG erfolgt Stilllegung und Einleitung eines Strafverfahrens.

Großbritannien

70 Euro - 6.000 Euro keine feste Staffelung

Italien

60 Euro - 1.682 Euro keine feste Staffelung

Luxemburg

36 – 2.180 Euro ab 6 % Überladung 170 Euro, ab 11 % Überladung 210 Euro, ab 15 % Überladung. Verwaltungsstrafverfahren mit individueller Strafzumessung Halter trägt Kosten des Wiegens, ist Halter nicht anwesend, gilt Fahrer als Vertreter.

Österreich

36 – 2.180 Euro ab 6 % Überladung 170 Euro, ab 11 % Überladung 210 Euro, ab 15 % Überladung Verwaltungsstrafverfahren mit individueller Strafzumessung. Halter trägt Kosten des Wiegens, ist Halter nicht anwesend, gilt Fahrer als Vertreter.

Portugal

60 Euro bis 300 Euro keine feste Staffelung

Schweden

200 Euro - 400 Euro ab 20 % Überladung 250 Euro, ab 30 % Überladung 300 Euro, ab 40 % Überladung 400 Euro (abhängig vom aktuellen Wechselkurs)

Schweiz

90 Euro Fahrzeuge bis 3,5 t: bis 100 kg Überladung ca. 85 Euro, ab 100 kg Überladung (max. 5 %) ca. 170 Euro, über 5 % Überladung Anzeige und individuelle Strafzumessung; Fahrzeuge über 3,5 t: bis 100 kg Überladung ca. 85 Euro, ab 100 kg Überladung (max. 5 % oder 1.000 kg) ca. 210 Euro, über 5 % Überladung Anzeige und individuelle Strafzumessung Anzeige und individuelle Strafzumessung. Übergewicht muss in jedem Fall vor der Weiterfahrt abgeladen werden. (abhängig vom aktuellen Wechselkurs

Kontakt

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